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   VG Stuttgart, 19.09.2014 - 13 K 3067/13   

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https://dejure.org/2014,27224
VG Stuttgart, 19.09.2014 - 13 K 3067/13 (https://dejure.org/2014,27224)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19.09.2014 - 13 K 3067/13 (https://dejure.org/2014,27224)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 19. September 2014 - 13 K 3067/13 (https://dejure.org/2014,27224)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 22 Abs 1 Nr 1 BImSchG, § 22 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 23 Abs 1 BImSchG, § 24 S 1 BImSchG, § 2 Abs 2 Nr 2 BImSchV 18
    Immissionsschutz: Abgrenzung zwischen Sportanlage und Spaß- und Erlebnisbad; Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei Nebeneinander von Wohnnutzung und mischgebietstypischer Freibadnutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutz - Lärmschutz Freibad; Abgrenzung Sportanlage / Spaß- und Erlebnisbad; Gemengelage; Zwischenwert; Immissionsrichtwert Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nachbarklage gegen Freibad in Stuttgart-Vaihingen bleibt ohne Erfolg

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Schallschutzwand wegen Freibadnutzung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Schallschutzwand wegen Freibadnutzung

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Nachbarklage gegen Freibad in Stuttgart-Vaihingen bleibt ohne Erfolg

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Wasserrutsche im Freibad Stuttgart-Vaihingen zu laut?

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.09.2014 - 13 K 3067/13
    Dem dabei regelmäßig anzunehmenden niedrigeren Schutzanspruch der störungsempfindlicheren Nutzung ist nach herrschender Rechtsprechung durch die Bildung eines Mittelwertes Rechnung zu tragen, der allerdings nicht lediglich rechnerisch durch arithmetische Mittelung der für die immissionsschutzrechtliche Bewertung einschlägigen, an bestimmte (faktische) Baugebiete der Baunutzungsverordnung anknüpfenden Immissionsrichtwerte zu bilden ist, sondern in jedem Einzelfall unter wertender Berücksichtigung aller Umstände und insbesondere der sich daraus ergebenden Schutzwürdigkeit der betroffenen Interessen zu ermitteln ist und bei Vorliegen gewichtiger schutzmindernder Vorbelastungen des betroffenen Grundstücks im Einzelfall den Bereich bis zur (nächst-)höheren Gebietskategorie auch vollständig ausschöpfen kann (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 - Beschl. v. 06.02.2003 - 4 BN 5.03 - in Juris).
  • VGH Bayern, 24.08.2007 - 22 B 05.2870

    Immissionsschutzrecht: Schwimmbäder als Sportanlagen // Schwimmbad; Freibad;

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.09.2014 - 13 K 3067/13
    Voraussetzung für eine Einstufung solcher Freibäder als Sportanlagen ist lediglich, dass diese nicht - wie Spaß- und Erlebnisbäder - hauptsächlich der Freizeitgestaltung der Besucher dienen, sondern in erster Linie dazu bestimmt und geeignet sind, der Allgemeinheit die Ausübung des Breitensports Schwimmen zu ermöglichen (vgl. hierzu und insbesondere zur Entstehungsgeschichte der 18. BImSchV im Einzelnen: BayVGH, Urt. v. 24.08.2007 - 22 B 05.2870 - in Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - 7 A 2362/07

    Klage gegen die erteilte Umgestaltung eins Waldfreibades einschließlich der

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.09.2014 - 13 K 3067/13
    55 Die Tatsache, dass das Nichtschwimmerbecken des Freibades inzwischen auch einige Gestaltungselemente eines Erlebnis- oder Spaßbades aufweist (z.B. Wasserpilze, Sprudler, Wasserrutschbahn), rechtfertigt keine andere Beurteilung, weil diesen Gestaltungselementen im Verhältnis zu den Einrichtungen, die dem Schwimmen und dem Erlernen des Schwimmens dienen im Rahmen der hier gebotenen Gesamtbetrachtung sowohl zahlen- als auch flächenmäßig lediglich eine untergeordnete Bedeutung zukommt und diese den Charakter des Freibades als Sportanlage demzufolge nicht so wesentlich verändern, dass dieses allein wegen der genannten zusätzlichen Gestaltungselemente bereits als Spaß- oder Erlebnisbad eingestuft werden müsste (ebenso BayVGH a.a.O.; OVG NRW, Urt. v. 19.10.2010 - 7 A 2362/07 - in Juris).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03

    Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 19.09.2014 - 13 K 3067/13
    Dem dabei regelmäßig anzunehmenden niedrigeren Schutzanspruch der störungsempfindlicheren Nutzung ist nach herrschender Rechtsprechung durch die Bildung eines Mittelwertes Rechnung zu tragen, der allerdings nicht lediglich rechnerisch durch arithmetische Mittelung der für die immissionsschutzrechtliche Bewertung einschlägigen, an bestimmte (faktische) Baugebiete der Baunutzungsverordnung anknüpfenden Immissionsrichtwerte zu bilden ist, sondern in jedem Einzelfall unter wertender Berücksichtigung aller Umstände und insbesondere der sich daraus ergebenden Schutzwürdigkeit der betroffenen Interessen zu ermitteln ist und bei Vorliegen gewichtiger schutzmindernder Vorbelastungen des betroffenen Grundstücks im Einzelfall den Bereich bis zur (nächst-)höheren Gebietskategorie auch vollständig ausschöpfen kann (grundlegend: BVerwG, Urt. v. 12.12.1975 - 4 C 71.73 - Beschl. v. 06.02.2003 - 4 BN 5.03 - in Juris).
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